Kosten der Solarstromspeicher sinken weiter (www.geb-info.de)

 

Iserlohn- Für Gebäudeeigentümer ist Strom aus der Dachsolaranlage deutlich günstiger als Strom vom Energieversorger. Batteriespeicher helfen, einen größeren Anteil des Photovoltaikstroms selbst zu verbrauchen. Die von Solarstromspeichern sinken derzeit immer weiter, so dass sie bald wirtschaftlich sein werden. Bislang ist dies jedoch meist noch nicht der Fall. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Im Jahr 2017 sind die Durchschnittskosten der Speichersysteme inklusive Installation von 1.550 Euro pro Kilowattstunde Speicherinhalt auf rund 1.300 Euro gesunken. Inzwischen gibt es qualitativ hochwertige Systeme für 1.100 Euro pro Kilowattstunde. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze liegt bei rund 800 Euro – falls die Lebensdauer der Speicher 20 Jahre beträgt. Sinkt die Lebensdauer, sinkt die Wirtschaftlichkeitsgrenze entsprechend. Verbraucher sollten daher bei den Speicherherstellern genau nachfragen, wenn es um die Wirtschaftlichkeit der Powerpakete geht und sich auch über die Garantie erkundigen, rät Franz Pöter vom Solar Cluster.

Strom aus einer neuen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach kostet die Eigentümer derzeit 9 bis 11 Cent pro erzeugte Kilowattstunde. „Es rechnet sich daher, möglichst wenig Strom für 25 Cent netto pro Kilowattstunde aus dem Netz zu beziehen und möglichst viel Solarstrom zum Betrieb der elektrischen Geräte im Haus zu verwenden“, sagt Franz Pöter. Ohne Speicher lässt sich jedoch selten mehr als 30 % selbst nutzen. Mit einer Batterie kommen die Eigentümer dagegen auf 50 bis 60 %. Ein höherer Eigenverbrauch ist möglich, wenn der Strombedarf für eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto ebenfalls mit Solarstrom gedeckt wird. Die tatsächlichen Werte hängen jedoch stark vom Verhältnis der Jahreserzeugung an Solarstrom und dem Jahresstrombedarf im Haushalt ab, sowie vom Profil des Strombedarfs über Tag und vom Energieinhalt des verwendeten Speichers. Daher rät Pöter interessierten Hauseigentümern, sich an geeignete Handwerker aus der Region zu wenden, etwa Solarteure, Fachkräfte für Solartechnik oder geschulte Fachleute aus Elektrofachbetrieben.

In der Vergangenheit waren die Kosten für die Batteriespeicher deutlich zu hoch, um sie auch nur annähernd kostendeckend betreiben zu können. Von Ende 2013 bis Ende 2017 haben sich jedoch die Kosten halbiert. Die RWTH Aachen hat diese Zahlen im Rahmen des Speichermonitorings am 16. Juli 2018 veröffentlicht. Allein 2017 sanken die Kosten um rund 15 %. Im Durchschnitt der im Bericht angegebenen Preise hat der Preisrutsch trotz Bundes- oder Landesförderung aber noch nicht dazu geführt, dass sich die Solarspeicher für Hauseigentümer finanziell rechnen. Dafür müssen die Kosten noch weiter sinken.

Dennoch waren Ende 2017 bereits 85.000 Speicher installiert – doppelt so viel wie noch Anfang 2016, so die RWTH. Rund ein Drittel davon wurde von der Förderbank KfW finanziell bezuschusst. 2017 kamen fast 32.000 Speicher neu hinzu. „Etwa jede zweite neue Photovoltaikanlage wird inzwischen zusammen mit einem Speicher installiert“, sagt Jan Figgener von der RWTH. „Für den Gesamtmarkt erwarten wir auch 2018 ein Wachstum. Die Anteile an KfW-geförderten Speichersystemen sind dabei jedoch rückläufig. Dies spricht für ein erfolgreiches Marktanreizprogramm, mit dessen Ende der Markt nun auf eigenen Beinen steht.“

Es ist zu erwarten, dass es danach weiter aufwärts geht: Erstens sollen die Speicherkosten weiter sinken. Zweitens werden nach 2021 die ersten Solaranlagen aus der EEG-Vergütung fallen. Da ihre hohe Einspeisevergütung von 2001 ab diesem Zeitpunkt wegfällt und die dann abgeschriebenen Anlagen nur noch Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten von 2 bis 4 Cent/kWh verursachen, bieten sich künftig, je nach Preisentwicklung der Speicher, Eigenverbrauch und Speicherung an.

Für die Amortisation eines Speichers ist entscheidend, wie oft Hauseigentümer über die Lebensdauer seine Speicherkapazität nutzen können und damit zusätzlichen Solarstrom statt Strom aus dem Netz verbrauchen. „Für gut ausgelegte Systeme im Haus kann der Speicher 200 bis 250 Mal im Jahr vollständig geladen und entladen werden“, sagt Franz Pöter vom Solar Cluster. „Multipliziert man diesen Wert mit der Lebensdauer in Jahren und dem Energieinhalt in Kilowattstunden, so ergibt sich der zusätzlich selbst genutzte Solarstrom.“ Ersetzt dieser Solarstrom, der ohne Speicher ins Netz eingespeist und derzeit mit 12 Cent pro Kilowattstunde vergütet worden wäre, den Bezug von Netzstrom zu 25 Cent pro Kilowattstunde (netto), so ergibt sich ein „Verdienst“ durch den Speicher von 13 Cent je Kilowattstunde (netto).

Bei einer Lebensdauer von 10 Jahren und 250 Zyklen im Jahr würden pro Kilowattstunde Energieinhalt 2.500 Mal 13 Cent pro Kilowattstunde und damit 325 Euro Stromkosten gespart. Zieht man die Verluste im Speicher ab, reduziert sich der Wert um 10 bis 25 %. Rechnet man eine moderate Strompreissteigerung von 2 % pro Jahr mit ein, kommt man auf rund 400 Euro. Hält der Speicher 20 Jahre, erhöht sich die Wirtschaftlichkeitsgrenze auf rund 800 Euro pro Kilowattstunde Energieinhalt. Abhängig von der erwarteten beziehungsweise vom Hersteller garantierten Lebensdauer sind folglich Speicher mit Kosten unterhalb der genannten Grenzen wirtschaftlich.

Immer mehr Stadtwerke und Speicherhersteller bieten Photovoltaik-Speichersysteme im Zusammenhang mit Stromlieferverträgen an. In dem Fall wird das Stadtwerk oder der Stromversorger zukünftig den Speicher für weitere Netzdienstleistungen wie der Erbringung von Primärregelleistung nutzen und damit die Zahl der Zyklen pro Jahr für den Speicher erhöhen. Dadurch rentieren sich Speicher auch bei höheren Kosten. Die zusätzlichen Zyklen wirken sich auf die Alterung des Speichers nur wenig aus, denn dominierend ist für stationäre Batteriespeicher die kalendarische Alterung – also die Alterung aufgrund der Standzeit, nicht die Alterung aufgrund der wiederholten Be- und Entladung. Wichtig für Käufer: Sie sollten die Bedingungen prüfen, etwa die Länge des Stromliefervertrages.

Für Industriebetriebe können Speicher weitere Dienstleistungen übernehmen. Etwa die Absicherung gegen Stromausfall oder das Verringern der Leistungsspitzen beim Bezug elektrischer Energie. Das reduziert den Leistungspreis. Damit können die Betriebe neben dem Deckungsbeitrag aus Eigenverbrauchserhöhung auch Deckungsbeiträge aus den anderen Dienstleistungen erwirtschaften.

Im privaten Bereich gibt es bislang lediglich den Gewinn aus der Eigenverbrauchserhöhung. Dieser Gewinn steigt mit dem Unterschied zwischen Einspeisevergütung und Strompreis. Wenn eine Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung fällt, erwirtschaftet jede zusätzliche Kilowattstunde selbst verbrauchter Solarstrom nicht 13 Cent pro Kilowattstunde durch das Vorhandensein des Speichers, sondern rund 20 Cent. Zusammen mit der zu erwartenden Preisreduktion werden Speicher dann in einem neuen Licht stehen.

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Kesseltausch spart nur wenig Energie und CO2

Iserlohn

GEB Newsletter: 06-2018/Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)

Der Ersatz eines alten Heizkessels durch einen modernen Brennwertkessel spart deutlich weniger Energie als vielfach angenommen. Je nach ausgetauschtem Heizkessel variieren die typischen Einsparungen zwischen 2 und 15 %. Das ist die zentrale Aussage eines Gutachtens, das der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) vorgestellt hat.

„Keine wirksame Klimaschutzmaßnahme“

„Es ist keine wirksame Klimaschutzmaßnahme, lediglich einen älteren fossil befeuerten Heizkessel durch einen neueren auszutauschen“, sagt Carsten Pfeiffer, Leiter Strategie und Politik beim BEE. In der öffentlichen Diskussion werden häufig Einsparungen von bis zu 30 % Energie und CO2 suggeriert, wenn alte Heizkessel durch neue mit Brennwerttechnik ersetzt werden. Diese Behauptungen werden sowohl durch das vom Beratungsunternehmen Econsult erstellte Gutachten als auch durch Realbetrieb-Untersuchungen widerlegt. Dem Gutachten zu Folge variiert die Minderung stark in Abhängigkeit des zu ersetzenden Kessels; sie bewegt sich je nach Effizienz des alten Kessels zwischen 2 und 15 %. Pfeiffer: „Für das Klima macht dies am Ende keinen wirklichen Unterschied.“

„Der Ausstieg aus fossil befeuerten Heizungen muss jetzt starten“

Nach Einschätzung des BEE sorgt das Festhalten an fossil befeuerten Heizkesseln für ein hohes Lock-In-Risiko und stünde damit der Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele im Wege. „Heizkessel sind in Deutschland in der Regel mehrere Jahrzehnte in Betrieb. Der Ausstieg aus fossil befeuerten Heizungen muss jetzt starten, wenn der Wärmesektor seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten soll“, mahnt Pfeiffer. Es sei höchste Zeit, auf CO2-freie und CO2-neutrale Heiztechnologien wie Solarthermie, Erdwärme, Holz, Biogas und weitere Grüne Gase umzusteigen. So würde zum Beispiel ein Kombisystem mit Holzpellets und Solarthermie oder Wärmepumpe und Solarthermie eine umfassende Dekarbonisierung ermöglichen. Pfeiffer: „Es gibt keinen Grund, den Einsatz Erneuerbarer Wärmetechnologie um weitere Jahrzehnte zu verzögern.“

Download des Gutachtens „Einsparungen von Endenergie und CO2 beim Ersetzen alter Heizkessel durch Brennwertkessel – eine detaillierte Betrachtung von Einsparpotentialen in Abhängigkeit der Ausgangslage“

Fakt ist: Der Gebäudesektor trägt bislang zu wenig zur Dekarbonisierung bei. Der BEE ist der Ansicht, dass die nun vorliegenden wissenschaftlichen Ergebnisse große Relevanz haben für die Förderstrategie der Bundesregierung. „Die Arbeit der vorgesehenen Kommission im Gebäudesektor sollte ebenso wie die Umsetzung des Klimaschutzplans in ein Klimaschutzgesetz auf der Basis fundierter wissenschaftlicher Daten anstelle von Werbeversprechen basieren“, so Pfeiffer. Der BEE hatte in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Förderung rein fossil betriebener Heizungen und Klimaschutz nicht zusammenpassen.

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Umweltbundesamt bestätigt Reduzierung der Feinstaubemissionen um 30 %

Iserlohn

Lange Zeit wurde in der Öffentlichkeit mit Bezug auf das Datenmaterial des Umweltbundesamtes (UBA) die Aussage gestreut: „Holzfeuerungen produzieren mehr Feinstaub als der Straßenverkehr.“ Dies führte bei den Verbrauchern zu Verunsicherung, denn die vermeintlich positive CO2-Einsparung durch Nutzung regenerativer Brennstoffe
schien vor diesem Hintergrund hinter der massiven Feinstaubproduktion der
Holzöfen zu verblassen. Aussagen wie „Kaminöfen sind der neue Diesel” taten
ihr Übriges und bereiteten den Nährboden für Forderungen nach Verbrennungsverboten. In der Zwischenzeit hat das Umweltbundesamt das zitierte Zahlenmaterial jedoch neu berechnet und aktualisiert. Wie die Neuberechnung mit korrigierten Emissionsfaktoren zeigt, haben sich die Feinstaubemissionen an Holzfeuerungen seit
der Novelle der 1. BImSchV im Jahr 2010 deutlich verringert. Bei den Feinstaubfraktionen PM25 und PMN beträgt die Reduzierung von 2010 bis 2015 etwa 30 Prozent.
Diese positive Entwicklung ist auch auf die Wirksamkeit der novellierten 1. BImSchV zurückzuführen. Seit 2010 gelten erstmalig verbindliche Staub-und CO-Grenzwerte für Kamin-, Kachelöfen und weitere Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe.
Abhängig vom jeweiligen Baujahr werden diese Feuerstätten stufenweise mit Staubabscheidern nachgerüstet, modernisiert oder stillgelegt, wenn die vorgegebenen Grenzwerte (Stufe 1 bzw. Stufe 2) nicht eingehalten wurden. Entsprechende Nachweise waren dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorzulegen und wurden von diesem dokumentiert. Gerade bei Feuerstätten für feste Brennstoffe spielt auch das Betreiberverhalten eine wichtige Rolle. An diesem Punkt setzt die 2010 ebenfalls
neu eingeführte Beratungspflicht nach 1. BImSchV an. Bei der Feuerstättenschau, bei einem Betreiberwechsel oder bei Neuinstallation beraten Schornsteinfeger zum richtigen Betreiben einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe sowie zur Brennstofflagerung. Mit einer Holzfeuchtemessung kann der Schornsteinfeger feststellen, ob der Brennstoff geeignet ist, denn die Verwendung zugelassener, geeigneter, richtig aufbereiteter, ausreichend trockener und fachgerecht gelagerter Brennstoffe ist eine Grundvoraussetzung für den emissionsarmen Betrieb einer Feuerstätte.
Anders als Einzelraumfeuerungen werden Heizkesseln für feste Brennstoffe wie Pellet-Scheitholz- oder Hackschnitzelheizungen wiederkehrend hinsichtlich ihrer Einhaltung
der vorgegebenen Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte überprüft.
Seit der Novelle der 1. BImSchV wird diese Überprüfung durch das Schorn-steinfegerhandwerk auch im kleineren Leistungsbereich zwischen 4 und
15 Kilowatt durchgeführt. Anlagen, die die vorgeschriebenen Grenzwerte
nicht einhalten konnten. mussten mit Staubabscheidern nachgerüstet oder
aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ersetzt werde.

Quelle: Schornsteinfegerhandwerk 04/18 Alexis Gula, Vorstand Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit.

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07.10.2017 Ausstellertag im Energieeffizienz- und Umweltzentrum NRW

Das EUZ NRW in Iserlohn – eine Einrichtung der Schornsteinfegerinnung
für den Regierungsbezirk Arnsberg- präsentiert innovative Technik und berät zu
den aktuellen Themen Energieeffizienz und Umweltschutz.
Heizungsanlagen bzw. Kamin- und Pelletöfen werden in Betrieb gezeigt,
Herstellerbetriebe zeigen ihre neuesten, auf der Messe aktuell vorgestellten,
Produkte auf!
Schornsteinfegermeister beraten zu der am 26.09.2015 in Kraft tretenden
Ökodesign-Richtlinie (ErP) und zeigen ihnen Auswirkungen für ihre bestehende
Heizungsanlage auf!
Es stehen Ihnen Firmenrepräsentanten Rede und Antwort. In Vorträgen
können Sie sich gezielt zu diversen Themen informieren.

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Schornsteinfegerinnung, Gewerbegebiet Rombrock, 58640 Iserlohn, Langer Brauck 1

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Preisentwicklung bei Holzpellets – Der Holzpellet-Preis-Index

Seit 2002 erhebt C.A.R.M.E.N. e.V. monatlich Daten zur Preisentwicklung bei Holzpellets in Form von Angebotspreisen. In die Erhebung werden alle uns bekannten Lieferanten von Holzpellets in Deutschland und Österreich (derzeit etwa 450 verschiedene Firmen) einbezogen. Jeden Monat erhalten wir um die 80-90 detaillierte Rückmeldungen von Firmen, die durch ihre Angaben zur Preisgestaltung die Markttransparenz im Bereich der Holzpellets aktiv unterstützen (siehe unten).

Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse des einzigen neutralen und transparenten Pellet-Preis-Index Deutschlands.

Die Preisangaben beziehen sich auf die Lieferung im Umkreis von 50 Kilometern und beinhalten die aktuell gültige Mehrwertsteuer sowie alle in Frage kommenden Pauschalen für Lieferung, Wiegen, Einblasen o. Ä.

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Neuer Auszubildender im Team

Am 01.08.2016 hat Herr Julius Neurath aus Iserlohn seine Ausbildung zum Schornsteinfeger begonnen.

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Schornsteinfeger: Alle Kosten abzugsfähig

Ausgaben für Schornsteinfeger sind ab sofort in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbe- günstigt.

Für Schornsteinfegerleistungen wird künftig rückwirkend in allen noch offenen Fällen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährt. Dies haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen. Bislang mussten Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen in zwei Kategorien eingeteilt werden: Zur ersten gehörten Schornstein-Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten, die als Handwerkerleistungen begünstigt wurden. In die zweite, nicht begünstigte Kategorie fielen Überprüfungsarbeiten sowie die Feuerstättenschau. Diese Aufteilung entfällt jetzt.

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Abschied von der Heizwerttechnik

Die Ökodesign-Richtlinie der EU tritt am 26. September in Kraft – Ab dann sollen defekte Heizwert- gegen Brennwertgeräte getauscht werden.

Und zwar dergestalt, dass sie, sobald sie kaputt sind, nur noch gegen ein sogenanntes „Brennwertgerät“, das wesentlich energieeffizienter und auch in der Handhabung sicherer ist, getauscht werden sollten.

Noch bis zum 25. September 2015 dürfen in der EU Wärmeerzeuger auf Basis der Heizwerttechnik in Verkehr gebracht werden. Dann gilt laut Ökodesign-Richtlinie ein bis auf wenige Ausnahmen geltendes Verbot. Deswegen ist es jetzt höchste Zeit zu prüfen, ob bis zum August 2015 ein neuer Heizwert-Wärmeerzeuger installiert werden sollte.

Eine Kombination aus Heizwertgerät und Brennwertgerät mit gemeinsamer Abgasführung ist nicht möglich!

Denn, dass es zum Auslaufen der Übergangszeit der Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie in LOT 1 mit möglichen Montageterminen eng wird, scheint vorprogrammiert zu sein. Der nachvollziehbare Grund dafür: Ein einfacher 1 zu 1 Austausch von defekten Altgeräten ist dann nicht immer möglich. Vielmehr steht das Fachhandwerk vor der ganzen Vielfältigkeit und Bandbreite der Branche – mit Geräten und teilweise auch Herstellern, die schon lange nicht mehr im Markt verfügbar sind bzw. dort noch agieren. Das heißt: Jeder Austausch wird zu einer individuell notwendigen Anpassung – nicht nur im Heizkeller mit dem eigentlichen Wärmeerzeuger, sondern auch mit der Planung der neuen Abgasführung. Reparaturen an bereits installierten Heizwertgeräten werden dagegen weiterhin erlaubt sein – solange die Hersteller noch entsprechende Ersatzteile vorhalten. Die namhaften Unternehmen der Branche geben hier jedoch langjährige Zusagen ab.

Zur EU-Richtlinie gibt es folgende Ausnahme: „Sobald mehrere Geräte an nur einem Kaminschacht angeschlossen sind, können in diesen Mehrfamilienhäusern weiterhin Heizwertgeräte verwendet werden“. Die Hersteller werden weiterhin Heizwert Geräte (wenn auch in geringerer Auswahl) bereithalten. Der Grund: Durch die „Mehrfachbelegung“ eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Müsse nämlich bei einem Thermentausch auch der gesamte Kamin saniert werden, könne sich so eine neue Brennwerttherme leicht auf bis zu 8.000 Euro summieren,. Eine „normale“ Heizwerttherme kostet normalerweise weniger als die Hälfte.

Problematisch wird es wenn ein Heizwertgerät am gleichen Schacht mit einem Kaminofen betrieben wird, was baurechtlich erlaubt ist. Dort kann im Fall des Defektes der Heizung und nach Einbau einer Brennwertheizung der Ofen am selben Schacht nicht mehr betrieben werden.

Jeder Austausch vom Alt-Heizgerät zu moderner Brennwerttechnik wird zu einer zeitaufwendigen, individuellen Anpassung.

Nach den Glühlampen erwischt es nun die Heizwerttechnik.

Warum heißt es jetzt eigentlich Abschied nehmen von der Heizwerttechnik? Die Ökodesign-Richtlinie schreibt vor, dass in ganz Europa die Heiztechnik künftig umweltgerechter und energiesparender werden soll. Basierend auf den Zielen, dass in der EU der CO2-Ausstoß deutlich minimiert und „energieverbrauchsrelevante Produkte“ effizienter werden sollen, wurde die Ökodesign-Richtlinie erlassen. Diese wird auch als ErP-Richtlinie (Energy related Products) bezeichnet. Basierend auf der Ökodesign-Richtlinie wurden in zahlreichen Branchen und für viele Produkte in unterschiedlichen Bereichen Mindest-Effizienzanforderungen definiert, um den Energieverbrauch und mögliche Umweltbelastungen zu reduzieren. Schon vor einigen Jahren erwischte es hierbei die „Glühbirnen“, die in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen – jetzt ist ein Großteil der Heizwerttechnik an der Reihe.

Mit der Ökodesign-Richtlinie werden Mindest-Effizienzanforderungen definiert. Vor einigen Jahren konnten Glühbirnen diese Bedingungen nicht erfüllen, jetzt sind es Heizwertgeräte.

Bestehende Anlagen dürfen aber über den Stichtag hinaus genutzt werden. Ein regelmäßiger Service dieser Geräte ist also wichtig.

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Ethanolfeuerstellen – die unterschätzte Gefahr

Ethanolkamine werden immer beliebter. Dabei sind sie nicht nur brandgefährlich – in der Vergangenheit ist es wiederholt zu schweren Unfällen mit den Deko-Feuerstellen gekommen. Die Geräte verunreinigen auch die Luft in Räumen. Dies belegt eine neue Fraunhofer-Studie. Ebenfalls auf dem Prüfstand sind Holzkaminöfen.

Am Vormittag den Kamin im Baumarkt kaufen und am Abend bereits die heimelige Atmosphäre des Deko-Feuers genießen. Die Anbieter von Ethanolfeuerstellen werben mit dem leichten und schnellen Aufbau der dekorativen Öfen ohne Schornstein. Doch beim Betrieb der Feuerstellen ist Vorsicht geboten. Denn Ethanol ist ein Brennstoff, der zusammen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bildet. Läuft Ethanol beim Befüllen der Brennkammern aus und entzündet sich, steht schnell der ganze Raum in Flammen.

Darüber hinaus bergen die Deko-Objekte ein weiteres Gefährdungspotenzial: Glaubt man den Herstellern, sondern die Geräte keine schädlichen Verbrennungs-
rückstände in die Raumluft ab. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut WKI in Braunschweig belegt das Gegenteil. »Die Öfen besitzen keinerlei geführte Abluft, daher werden alle Verbrennungsprodukte direkt an die Umgebung abgegeben. Das sind beispielsweise sehr feine Verbrennungspartikel und gasförmige Verbindungen wie Formaldehyd und Benzol. Daten über die Auswirkung von Ethanolöfen auf die Luftqualität im Innenraum gibt es bislang kaum«, sagt Dr. Michael Wensing, Chemiker am WKI. Der Forscher und seine Kollegen haben die Höhe und Art der freigesetzten Emissionen untersucht. Ebenfalls auf dem Prüfstand der Wissenschaftler waren Holzkaminöfen.

Tests in der Prüfkammer

Die Ethanolfeuerstellen wurden in einer 48-m3-Prüfkammer aus Edelstahl getestet. Dabei haben die Forscher die DIN 4734-1 berücksichtigt, die technische Mindeststandards für Ethanolkamine definiert, und die Prüfkammer entsprechend den Herstellerangaben gelüftet. Das Team von Dr. Wensing untersuchte vier Öfen und insgesamt acht flüssige und gelförmige Brennstoffe. »Rein theoretisch verbrennt Ethanol oder Bioethanol beim Verbrennungsprozess vollständig zu Kohlendioxid (CO2) und Wasser. In der Praxis sieht das anders aus. Wie die Verbrennung im Einzelfall abläuft, hängt von der Qualität des Brennstoffs und anderen Faktoren ab – etwa von der Art des Brennstoffs oder der Verbrennungstemperatur. Das Ethanol verbrennt in der Regel nicht vollständig. Vielmehr entstehen neben CO2 giftige Verbrennungsgase wie das Atemgift Kohlenmonoxid, organische Verbindungen wie die krebserregende Substanz Benzol, aber auch die Reizgase Stickstoffdioxid und Formaldehyd sowie ultrafeine Verbrennungspartikel«, sagt Wensing. In den meisten Fällen konnten die Wissenschaftler hohe Schadstoffkonzentrationen messen, Richtwerte wurden häufig überschritten. Beispielsweise überstiegen alle Geräte den Innenluftrichtwert von 0,35 mg/m³ für Stickstoffdioxid, in einem Fall mit 2,7 mg/m³ sogar erheblich. Bei Formaldehyd wurde der Richtwert von 0,1 ppm (parts per million) ebenfalls nicht eingehalten. Bei 0,45 ppm lag hier der höchste gemessene Wert. Ein Ofen erzielte beim freigesetzten Kohlendioxid eine Spitzenkonzentration von circa 6000 ppm – und lag damit deutlich über dem hygienisch unbedenklichen Wert von 1000 ppm. Entscheidend ist dabei auch der Brennstoffverbrauch. Dies bedeutet: Je mehr Ethanol in einer bestimmten Zeit verbrennt, desto mehr Schadstoffe werden freigesetzt. Ebenfalls abgegeben wurden ultrafeine Verbrennungs-
partikel, deren Durchmesser 10.000-mal kleiner ist als die Dicke eines menschlichen Haares und die tief in die Lunge eindringen können. »Deko-Öfen mit Ethanolfeuerung sind eine Quelle für gesundheitsgefährdende Verunreinigungen der Innenraumluft. Um eine gesundheitlich unbedenkliche Luftqualität zu gewährleisten, raten wir dazu, auf den Einsatz dieser Geräte im Innenraum von Wohnungen zu verzichten. Sie sollten nur in großen und sehr gut gelüfteten Räumen betrieben werden«, resümiert Wensing.

Ein anderes Bild ergab sich bei den Tests der Holzkaminöfen, die als zusätzliche Heizung immer populärer werden. In Deutschland unterliegen die Emissionen dieser Heizquellen in die Außenluft strengen gesetzlichen Regelungen. Die Belastungen bewohnter Innen-
räume – etwa durch undichte Ofentüren – wurden bisher vernachlässigt. Daher haben die Forscher vom WKI sieben Öfen vor Ort in Wohnungen unter realen Bedingungen untersucht. Im Fokus standen auch hier flüchtige organische Verbindungen, Fein- und Ultrafeinpartikel sowie Verbrennungsprodukte wie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Formaldehyd und Stickstoffdioxid. Das Ergebnis: Solange die Ofentür geschlossen ist, beeinflussen die Öfen die Luftqualität im Innenraum nur geringfügig. Lediglich beim Nachlegen von Feuerholz und beim Anzünden gelangen Emissionen in die Raumluft. Dann konnten die Forscher einen kurzfristigen Anstieg der Konzentrationen messen. »Im geschlossenen Betrieb werden Substanzen nicht in nennenswerter Höhe freigesetzt. Beispielsweise sind die Werte für Formaldehyd unbedenklich«, sagt Wensing. Einzige Ausnahme: Bei einem der Öfen haben die Forscher sehr hohe Konzentrationen von 72 Mikrogramm/m3 von Benzol festgestellt. Den Anstieg führen sie jedoch auf den Gebrauch des paraffinhaltigen Anzünders zurück. Zum Vergleich: Beim Anzünden dieses Ofens mit Papier lag der Wert nur bei 8 Mikrogramm/m3. »Solange die Ofentür und der Aschekasten gut abgedichtet sind, ist nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Die Lüftungsklappen sollten so eingestellt sein, dass der Ofen gut zieht und auf paraffinhaltige Anzünder sollte man verzichten«, so Wensing.

Quelle: Presseinformation Fraunhofer-Gesellschaft

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Sanierungskonfigurator als online Energie-Check

Der Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

www.sanierungskonfigurator.de

Das Angebot richtet sich in erster Linie an private Hauseigentümer und Mieter und soll diese motivieren, über energetische Sanierungen nachzudenken und sie bei ihrer Entscheidung unterstützen.

Aber: Der Sanierungskonfigurator kann und soll keine Alternative zu einer individuellen professionellen Energieberatung darstellen. Er kann jedoch Sachverständigen, Energieberatern, Bauunternehmern oder Architekten, die für energetische Berechnungen Spezialsoftware nutzen, zur Erstinformation ihrer Kunden dienen und deren Interesse wecken helfen.

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