Die Forderung des Umweltbundesamtes (UBA) aus Gründen der Luftreinhaltung auf das Heizen mit Holz zu verzichten, ist nicht nur mit Blick auf die Klimaschutzbemühungen des Bundes kontraproduktiv. Sie ist auch aus emissionstechnischer Sicht undifferenziert und wird dem Entwicklungsfortschritt moderner Pelletfeuerungen nicht gerecht,so beträgt der Anteil von Einzelraumfeuerrungsanlagen (Scheitholz) nur 6,5% der Feinstaubemissionen PM10, Pelletheizungen und Öfen gar nur 0,3% so dass der am Gesamtanteil der Holzfeuerungen 8,2% beträgt (Statistik Umweltbundesamt).
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