Monatsarchive: April 2023

Auszüge aus dem Gesetzesentwurf zum GEG (Heizungsneubau ab 01.01.2024 mit 65% erneuerbarer Energie, Gasetagenheizungen und 30 Jahres Frist)

Übergangsfristen gibt es bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen von insgesamt bis zu 13 Jahren. Bei Ausfall einer Gasetagenheizung in einem Gebäude gilt eine Übergangsfrist für den Austausch aller Gasetagenheizungen von zunächst drei Jahren. Diese Übergangszeit wird eingeräumt, damit die … Weiterlesen

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