Energieausweise

Der Energieausweis

energieausweis1Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat das Recht sich vor Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrags von der energetischen Qualität des Gebäudes zu überzeugen. Der Ausweis hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energie- bzw. Nebenkosten abzuschätzen.

Unterschieden werden zwei Ausweisarten:

Der Verbrauchsausweis
Grundlage des Verbrauchsausweises sind die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Damit ist er stark vom Nutzerverhalten beeinflusst und stellt nur eingeschränkt den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes dar.

Der Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird anhand einer Bestandsaufnahme der Bausubstanz und der Anlagentechnik der zu erwartende Wärmebedarf errechnet.
In den  Bedarfsausweis lässt sich auf Wunsch der Verbrauchsausweis integrieren.

Beide Ausweisarten sind 10 Jahre gültig.

Welchen Energieausweis brauche ich?

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Gebäude:

Wahlweise Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für Gebäude:

  • mit bis zu 4 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • ohne zwischenzeitliche energetische Sanierung auf dem Mindeststandard der 1. Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977
  • Neubauten
  • Gebäudesanierung mit öffentlichen Mitteln (KFW)
  • ab 5 Wohneinheiten oder einem Bauantrag nach dem 01.11.1977 ausgestellt

Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Baudenkmäler

Wenn Sie einen Energieausweis wünschen kontaktieren Sie mich: Bodo Erdmann, TÜV zertifizierter Energieberater gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena.

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Mehr Informationen: enev.pdf