Neuer Auszubildender im Team

Am 01.08.2023 hat Herr Michal Suchecki aus Hagen seine Ausbildung zum Schornsteinfeger begonnen.

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Auszüge aus dem Gesetzesentwurf zum GEG (Heizungsneubau ab 01.01.2024 mit 65% erneuerbarer Energie, Gasetagenheizungen und 30 Jahres Frist)

Übergangsfristen gibt es bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen von insgesamt bis zu 13 Jahren. Bei Ausfall einer Gasetagenheizung in einem Gebäude gilt eine Übergangsfrist für den Austausch aller Gasetagenheizungen von zunächst drei Jahren. Diese Übergangszeit wird eingeräumt, damit die Eigentümer entscheiden können. wie der Wechsel auf Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien im gesamten Gebäude vollzogen werden kann. Weitere 10 Jahre Übergangsfrist werden eingeräumt, wenn im Austausch für die Gasetagenheizungen oder Einzelöfen eine Zentralheizung eingebaut werden soll.

Die Anforderung des bisher geltenden Gebäudeenergiegesetzes, dass die Betriebsdauer alter Heizkessel auf maximal 30 Jahre begrenzt wird und diese somit nach dieser maximalen Laufzeit außer Betrieb genommen werden müssen, gilt weiter fort.

Neu ist nun, daß die bisher eingeräumten Ausnahmen bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern und für Niedertemperatur- und Brennwertkessel schrittweise ab 2026 wegfallen. Die Ausnahmen für Eigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern werden aber grundsätzlich erst ab 2031 zurückgefahren.

Die allgemeine Härtefallregelung besteht weiter fort und sieht entsprechende Ausnahmen bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit vor.

Die folgende Grafik zeigt eine Übersicht über die verschiedenen Zeitpunkte einer Außerbetriebnahme nach § 72.

Außerbetriebnahme nach 30 Jahren

Quelle: Schornsteinfegerhandwerk 03/23

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Moderne Holzenergie für Energiewende am Wärmemarkt unverzichtbar

Äußerungen Umweltbundesamt kontraproduktiv

Die Forderung des Umweltbundesamtes (UBA) aus Gründen der Luftreinhaltung auf das Heizen mit Holz zu verzichten, ist nicht nur mit Blick auf die Klimaschutzbemühungen des Bundes kontraproduktiv. Sie ist auch aus emissionstechnischer Sicht undifferenziert und wird dem Entwicklungsfortschritt moderner Pelletfeuerungen nicht gerecht,so beträgt der Anteil von Einzelraumfeuerrungsanlagen (Scheitholz) nur 6,5% der Feinstaubemissionen PM10,  Pelletheizungen und Öfen gar nur 0,3% so dass der am Gesamtanteil der Holzfeuerungen 8,2% beträgt (Statistik Umweltbundesamt).

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Neue Heizung mit 65 % erneuerbare Energien ab 2024 Übergangsregelung Gasetagenheizungen

Zu Recht fragen sich Bürgerinnen und Bürger mit Gasetagenheizungen wie dieser Beschluß umgesetzt werden soll:
Bei Gasetagenheizungen setzt die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien
grundsätzlich ein, wenn die erste Gasetagenheizung im Gebäude nach Inkrafttreten der Regelungen zum 1. Januar 2024 ausfällt und erneuert werden muss. Da allerdings häufig eine effiziente
und nachhaltige Umstellung der Anlagen auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nur
durch eine Zentralisierung des gesamten Heizungssystems des Gebäudes sinnvoll möglich ist, soll
für diese Fälle eine besondere Übergangsregelung aufgenommen werden. Die Gebäudeeigentümer oder in den Fällen von Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) die Eigentümerversammlung
sollen mehr Zeit für die Entscheidung über eine Zentralisierung des Heizungssystems und die
notwendige Umsetzung der 65-Prozent-EE-Vorgabe erhalten.
Drei Jahre nach dem Ausfall der ersten Gasetagenheizung muss der Eigentümer bzw. müssen die
Eigentümer entschieden haben, ob sie weiterhin das Gebäude mit dezentralen Wärmeerzeugern
oder mit einer neu einzubauenden zentralen Heizungsanlage heizen wollen und wie sie die Anforderung der 65-Prozent-EE-Vorgabe erfüllen wollen. Sofern der Eigentümer – oder die Eigentümerversammlung bei einer WEG – innerhalb dieser drei Jahre entschieden hat, das Gebäude künftig
zentral über einen Wärmeerzeuger zu versorgen, oder keine Entscheidung gefällt worden ist, hat
der Eigentümer bzw. haben die Eigentümer drei weitere Jahre Zeit, die Wärmeversorgung künftig
auf eine Zentralheizung umzustellen, die die Vorgabe der 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllt. Gasetagenheizungen, die in der Zwischenzeit (also bis zur Fertigstellung der Zentralheizung, max. sechs
Jahre) ausgetauscht werden, müssen nicht 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Sie können
also bis zur Fertigstellung der Zentralheizung weiterhin Erdgas nutzen und müssen in der Zwischenzeit nicht z. B. Biomethan oder andere grüne Gase beziehen oder eine Etagenwärmepumpe
einbauen, um die Pflicht zu erfüllen. Die Eigentümer sind aber verpflichtet, nach Fertigstellung
der neuen Zentralheizung ihre Wohnung unverzüglich an diese anzuschließen.
Wenn der Eigentümer oder die Eigentümer innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Ausfall der
ersten Gasetagenheizung entschieden haben, dass im Gebäude auch weiterhin dezentral die Wärme
erzeugt werden soll, müssen alle danach zu ersetzenden Etagenheizungen durch dezentrale Heizungen ersetzt werden, die die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen.

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Girls’ Day 2022 in Witten

Der Girls’ Day ist ein einmal im Jahr stattfindender Aktionstag, der Mädchen und Frauen motivieren soll, technische und naturwissenschaftliche Berufe zu ergreifen. Der Girls’ Day soll dazu beitragen, den Anteil der weiblichen Beschäftigten in sogenannten „Männerberufen“ zu erhöhen und einen angenommenen bzw. für die Zukunft prognostizierten Fachkräftemangel in der Industrie zu verringern. wikipedia.org

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Ampel beschließt: Ab 2024 haben Wärmepumpen Vorfahrt!

Nach einem Verhandlungsmarathon hat der am 23. März gestartete Koalitionsausschuss am 24. März 2022 ein 6-seitiges Papier als „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgelegt.

Wärmepumpen-Gebot statt Gasheizung-Verbot

Unter Punkt 4 „Verbrauch senken und Energieeffizienz steigern“ werden wegweisende Maßnahmen für den zukünftigen Wärmemarkt beschlossen. Dort heißt es u.a.:

„Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Wir schaffen den Rahmen dafür, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen und werden dazu im Bundesprogramm effiziente Gebäude (BEG) das Gaskesselaustauschprogramm optimieren. Hierzu werden wir bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive starten.“

Wie genau dies ausgestaltet werden soll ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass die Bundesregierung mit dem Vorziehen der 65%-Regel von 2025 auf Anfang 2024 und mit der „Wärmepumpen-Offensive“ die Wärmepumpe als das Heizsystem der Zukunft für deutsche Neu- und Altbauten ansieht. Es gibt also kein faktisches Verbot der Gasheizung, wohl aber ein deutliches Wärmepumpen-Gebot!

Es ist daher zu erwarten, dass hybride Lösungen aus Gas-Spitzenlast und entsprechend großem Wärmepumpen-, Solarwärme- oder Holzanteil weniger nachgefragt werden und sich viele Sanierungswillige wohl eher für eine monovalente Wärmepumpe im Altbau als für eine hybride Gas-Lösung entscheiden werden.

Quelle: www.energie-experten.org

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Wärmepumpen als Klimaretter? plusminus v. Mi., 28.07.21

Wärmepumpen als Klimaretter? |  Bild: BR

  • Der Einsatz von Wärmepumpen im Bestandsbau ist schwierig.
  • Verbraucher bekommen exorbitante Stromrechnungen.
  • Trotzdem wird der Einbau einer Wärmepumpe mit bis zu 45 Prozent der Kosten vom Staat gefördert.
  • 2030 soll es sechs Millionen Wärmepumpen geben um die Klimawende zu schaffen. Sie könnten aber bis zu zehn Prozent des gesamten Stromverbrauchs benötigen. Niemand weiß, wo dieser Strom herkommen soll.
  • Deutschland importiert jede Menge Atomstrom aus Frankreich, um den Bedarf zu decken.

Exorbitante Stromkosten

Ein Altbau in Brandenburg an der Havel: Eigentümerin Birgit Patz wollte was für’s Klima tun und entschied, eine Wärmepumpe einzubauen. Diese läuft mit Strom, ist teurer als ein Öl- oder Gas-Kessel, heizt aber dafür vor Ort CO2-frei.

Birgit Patz

Birgit Patz  | Bild: BR

Birgit Patz war es das wert. Doch nach der ersten Heizperiode kam die große Enttäuschung. Die ursprüngliche Idee, das Haus effizient und nachhaltig zu heizen, sei genau ins Gegenteil gekehrt worden. Die Anlage laufe ineffizient, fresse sehr sehr viel Strom und würde nichts von dem halten, was versprochen war.

Birgit Patz hat monatlich rund 400 Euro Stromkosten nur für ihre Luft-Wasser-Wärmepumpe, prognostiziert waren etwa 100 Euro monatlich. Dazu wurde es im Winter nicht mal richtig warm. Birgit Patz berichtet von 15 bis 18 Grad, die sie sich auch schon von Fachleuten dokumentieren lies. Diese Heizung will sie nicht mehr und hat den Heizungsbauer verklagt. Das Landgericht Potsdam hat nun entschieden, er muss die Wärmepumpe zurückbauen und den Neupreis erstatten. Der Heizungsbauer allerdings geht in Berufung.

Ein Systemfehler?

Funktionsweise von Wärmepumpen

Funktionsweise von Wärmepumpen | Bild: BR

Wie funktioniert eine Luft-Wasser-Wärmepumpe? Außenluft wird angesaugt. Die in der Luft enthaltene Wärmeenergie speist einen Kreislauf. Darin wird ein Kältemittel erwärmt und mit Strom zu Gas komprimiert. Dadurch entsteht mehr Wärme, die dann das Wasser des Heizkreislaufs und das Warmwasser im Haus erhitzt. Doch im Winter, wenn die Luft kalt ist, funktioniert der Kreislauf kaum, das Wasser wird dann mit einer Art Tauchsieder mit viel Strom zusätzlich aufgeheizt, um die nötigen Temperaturen zu erreichen.

Radiatorheizkörper

Radiatorheizkörper  | Bild: BR

Die meisten Wärmepumpen erreichen für das Wasser im Heizkreislauf nur rund 40 Grad. Für Fußbodenheizungen im Neubau ist das ausreichend, sonst würde man sich die Füße verbrennen. Doch herkömmliche Radiatorheizkörper im Alt- und Bestandsbau laufen mit Wassertemperaturen um die 60 bis 70 Grad. Um die zu erreichen, braucht es dann mehr Strom. Und die Anlage arbeitet unwirtschaftlicher.

Die Werbeversprechen

Der Bundesverband Wärmepumpe wirbt auf seiner Internetseite für das Modernisieren mit Wärmepumpe und behauptet: „Na klar geht das!“

Der Haken an der Sache

Honorarprofessor Klaus Knoll

Honorarprofessor Klaus Knoll | Bild: BR

Honorarprofessor Klaus Knoll lehrt Energie- und Heizungstechnik an der staatlichen Akademie Risa in der Nähe von Leipzig. Er sagt: „Der Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden ist kompliziert und nicht ohne Konsequenzen machbar. Die Heizkörper sind auf höhere Temperaturen ausgelegt, wenn man das Heizungssystem mit geringeren Temperaturen versorgt, müssten die Heizkörper vergrößert werden.“

Oder es müsse sogar parallel ein zweites Heizsystem zur Unterstützung im Winter installiert werden wie zum Beispiel ein Gas-Brennwertkessel, so Knoll.

Der Feldtest

Wärmepumpe im Keller

Wärmepumpe im Keller | Bild: BR

Dr. Werner Neumann vom BUND hat mit unabhängigen Experten aus dem Schwarzwald zahlreiche Wärmepumpen in Bestandsbauten auf ihre Leistung getestet, also wie viel Wärme herauskommt für wie viel Einsatz von Strom. Das Ergebnis: normalerweise sollte aus dem Strom die vierfache Menge Wärme erzeugt werden, aber in vielen Fällen sei nur das 2,5 bis dreifache erreicht worden, die Hersteller versprächen da meistens mehr, als wirklich herauskomme. Die Verbraucher könnten es nicht genau kontrollieren und das bedeute, dass letztendlich die Verbraucher mehr Stromkosten haben als erwartet.

Verfehlte Förderpolitik?

Trotz der Kritik wird der Einbau einer Wärmepumpe im Altbau stark gefördert. Es gibt sogar noch einen extra Bonus, wenn man eine Ölheizung dafür austauscht. Der Staat übernimmt dann 45 Prozent der Kosten. Ein Anreiz, der Immobilieneigentümer womöglich verleitet, unwirtschaftliche Wärmepumpen einzubauen.

Heinz Fischer, Heizungsbauer

Heinz Fischer, Heizungsbauer  | Bild: BR

Heinz Fischer, Heizungsbauer und Innungsvorstand in München, kritisiert die Förderpraxis. Bei dem Förderantrag für die erneuerbaren Energien trage er die Effizienzklasse der Pumpe ein, die käme vom Hersteller. Unter Laborbedingungen würden die Pumpen getestet auf verschiedene Temperaturen und Außentemperaturen. Doch mit der wirklichen Effizienz der am Ende im Haus eingebauten Pumpe hätte das wenig zu tun, so Fischer. Für den Verbraucher hätte es die Konsequenz, dass die Pumpe nicht auf die Heizungsanlage im Haus abgestimmt sei, und dann die Werte von der Pumpe auch nicht stimmten.

Fehlende Kontrolle

Prof. Klaus Knoll erklärt, an den ausgeführten Anlagen sei für den Privatmann die Kontrolle der Effizienz kaum möglich. Die Wärmemengenzähler würden bei Einfamilienhäusern in der Regel nicht eingebaut.

Wie reagiert die Politik?

Plusminus bittet das Bundeswirtschaftsministerium um Stellungnahme, warum fördert man ineffiziente Anlagen und warum gibt es keine verpflichtende Kontrolle der Effizienz? Die Antwort: „Es herrscht wissenschaftlicher Konsens über die Bedeutung von Wärmepumpen für die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs. … Geförderte Wärmepumpen müssen bis spätestens 1. Januar 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein, so dass der effiziente Betrieb der Anlage überprüft werden kann.“

Wo soll der Strom für die Wärmepumpen herkommen?

Der Thinktank Agora Energiewende, mitfinanziert vom Bundeswirtschaftsministerium, propagiert den Einbau von sechs Millionen Wärmepumpen bis 2030, um die Klimaziele des Bundes zu erreichen. Der BUND rechnet vor, bei sechs Millionen Wärmepumpen brauche man je nach Effizienz der Anlagen bis zu 48 Terawattstunden Strom pro Jahr. Das ist ein zehntel des Gesamtstromverbrauchs der Bundesrepublik.

Erzeugter Strom in Deutschland

Erzeugter Strom in Deutschland | Bild: BR

Und nur wenn dafür erneuerbare Energien verwendet würden, wären Wärmepumpen CO2 frei. Doch der in Deutschland aus erneuerbaren Energien erzeugte Strom machte 2020 lediglich einen Anteil von 47 Prozent der Gesamtproduktion aus.

Energieexperte Werner Dorß

Energieexperte Werner Dorß | Bild: BR

Der Energieexperte Werner Dorß erklärt, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, importiert Deutschland große Mengen Strom, um den Bedarf zu decken. Er sagt: „Im Moment kaufen wir den meisten Strom von den Franzosen, aber das ist zu 70 Prozent Atomstrom, das heißt, wir kaufen das ein, was wir zuvor bei uns selbst abgeschaltet haben.“ Zudem sei der Strompreis in Deutschland doppelt so hoch wie in Polen oder Frankreich, dort zahle ein Wärmepumpenbetreiber also die Hälfte.

Bericht: Reinhard Weber/BR
Stand: Juli 2021

Stand: 29.07.2021 18:29 Uhr

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jetzt neu: digibase- digitaler, papierloser Versand von Dokumenten

Witten März 2021

Mit digibase nutzen wir eine Plattform, mit welcher Sie sich optimal mit uns (und anderen Dienstleistern) digital vernetzen können. Dadurch sparen wir nicht nur wertvolle Ressourcen wie Holz, Wasser und Strom für die Papierherstellung, sondern können uns auch gemeinsam das Leben erleichtern. Sie erhalten über uns Ihren kostenlosen digibase Zugang mit Archiv- und Kommunikationsfunktionen.
Für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen bieten wir die 100 % digitale Unterstützung der Initiative “digitales Schornsteinfegerwesen”. Dadurch können Rechnungen automatisiert verarbeitet, Dokumente in DMS-Systeme eingelesen und Vorgänge reibungslos digital bearbeitet werden.

Startcode für kostenlosen account erhalten?  https://www.digibase.com/public/startcodes/authentications/registrations/new

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Gerichtsurteil: Schornsteinfegerarbeiten auch während der Pandemie

Witten Januar 2021

Schornsteinfegerarbeiten müssen auch während der COVID-19-Pandemie durchgeführt werden

Kläger berufen sich ohne Erfolg auf die mit der Arbeit eines Schornsteinfegers einhergehende Ansteckungsgefahr

 

Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 09. November 2020 ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Klage eines Ehepaares gegen eine kostenpflichtige schornsteinfegerrechtliche Anordnung abgelehnt.Die Kläger sind Eigentümer eines Grundstückes, für welches Schornsteinfegerarbeiten bis zum 31. Mai 2020 durchzuführen waren. Nach Ablauf der Frist wandten sich die Kläger an den Bezirksschornsteinfeger und baten unter Verweis auf ihre Zugehörigkeit zu einer von der COVID-19-Pandemie gefährdeten Risikogruppe um eine Verschiebung des Prüftermins. Die beklagte Region Hannover und der Bezirksschornsteinfeger lehnten eine Verlegung des Termins unter Verweis auf näher beschriebene Schutzvorkehrungen ab.

Nach Verstreichen einer weiteren Frist forderte die Beklagte die Kläger mit dem in diesem Verfahren angegriffenen kostenpflichtigen Bescheid auf, die erforderliche Abgaswege-Abgasleitungsüberprüfung zu veranlassen. Diese ließen die Kläger anschließend durchführen. Sie suchen nunmehr Rechtsschutz gegen die Verfügung der Beklagten und halten die gebührenpflichtige Anordnung der Untersuchung für nicht veranlasst, da sie lediglich um eine Verlegung des Prüftermins gebeten hätten.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Beklagte habe gegenüber den Klägern einen Aufschub der Arbeiten abgelehnt, ihnen eine angemessene Nachfrist gesetzt und sie über die kostenpflichtigen Folgen der weiteren Missachtung der Eigentümerpflichten hingewiesen. Die Durchführung der Arbeiten sei den Klägern auch im Hinblick auf die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Infektionsrisiken nicht unzumutbar gewesen. Schornsteinfegerarbeiten seien nicht verzichtbar, denn sie dienten dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlage. Dem Infektionsschutz sei daher ausreichend Rechnung getragen, wenn der Schornsteinfeger und seine Mitarbeiter Handschuhe und Mund-Nase-Schutz verwendeten. Eine Anwesenheit der Kläger während der Arbeiten sei überdies nicht erforderlich.

Die Entscheidung ist noch nicht Rechtskräftig und kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angegriffen werden.

Urteil vom 09. November 2020

Az. 13 A 4340/20

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www.finanztip.de: Verbraucherpreise für Gas/ Strom steigen trotz gesunkener Einkaufspreise an den Börsen

Witten 11/2020
  • Die Importpreise für Erdgas sind seit Mitte 2019 auf einem langjährigen Tiefstand. Weitergegeben haben die Lieferanten das nur teilweise.
  • Von Juli bis Dezember 2020 sinkt die Mehrwertsteuer auf 16 Prozent. Das verringert die Kosten auf Erdgas um 2,5 Prozent. Viele Versorger wollen diesen Vorteil über die jährliche Abrechnung weitergeben.
  • Durch einen Wechsel des Gasanbieters kannst Du Deine Kosten senken: Tarife für Neukunden sind zwischen März und Juni 2020 um rund zehn Prozent gefallen.
So gehst Du vor
  • Gastarife unterscheiden sich in der Regel um bis zu 2 Cent pro Kilowattstunde. Aufgrund des hohen Verbrauchs beim Heizen lohnt sich ein Tarifwechsel häufig.
  • Vergleiche Tarife am besten mit unserem Gasrechner, der die Angebote von Verivox und Check24 gleichzeitig abfragt und die Ergebnisse nach unseren strengen Finanztip-Kriterien filtert.
  • Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Deinen Tarif direkt abschließen kannst. Alle Empfehlungen erfolgen rein redaktionell und 100% unabhängig.
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