Neuregelung im Schornsteinfeger Handwerk

Ruhr Nachrichten über Gesetzesänderungen im Handwerk 22.09.12

Haus- und Wohnungseigentümer werden ab dem nächsten Jahr durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens stärker als bisher in die Verantwortung genommen. Ab 2013 erfolgt die Feuerstättenschau nicht mehr alle fünf Jahre, sondern im Schnitt alle 42 ‚. Monate. Dabei überprüft der Bezirksschornsteinfegermeister die Feuerstätte, die Schornsteine und die Abgaswege auf ihre Feuersicherheit. „Im Anschluss daran stellt er wie auch bereits heute. schon einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid aus. Aus diesem geht hervor, welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten in welchen Abständen durchzuführen sind, um die Brand- und Betriebssicherheit zu gewährleisten“, erläutert Herbert Buchenauer von der Kreisverwaltung .

Mit dem Feuerstättenbescheid in der Hand sind die Haus- und Wohnungseigentümer am Zug. Sie haben zwei Möglichkeiten, um die Auflagen zu erfüllen. Entweder vergeben sie die Arbeiten an den Bezirksschornsteinfegermeister oder sie beauftragen einen Schornsteinfegerfachbetrieb, der als solcher im Schornsteinfegerregister geführt wird. Für diese Arbeiten besteht keine Bindung an eine staatliche Gebührenordnung, die Entlohnung ist frei zu vereinbaren.

Wird ein anderer Fachbetrieb beauftragt, ist die fristgerechte Durchführung der Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten dem Bezirksschornsteinfegermeister nachzuweisen. „Erfolgt dies nicht, kommt der Kreis als Ordnungsbehörde ins Spiel. Wir erlassen dann einen Zweitbescheid und bringen die notwendigen Arbeiten auf den Weg, hierdurch entstehen dem jeweiligen Eigentümer erhebliche Mehrkosten“, erklärt Buchenauer. So. genannte „Hoheitliche Aufgaben“ wie Bauabnahmen, die Feuerstättenschau, Mängelmeldungen oder die ‚überwachung von Anlagen bleiben aber auch zukünftig ausschließlich den Bezirksschornsteinfegermeistern vorbehalten.

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