Die Verbraucherzentralen raten, am 30. Juni die Zählerstände für Strom und Gas abzulesen. Grund dafür sei die anstehende Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli. Auch Energieversorger müssten demnach von Juli bis Dezember die Steuersenkung von 19 auf 16 Prozent an die Kunden weitergeben. Die Erstattung kann dann mit der Jahresabrechnung erfolgen.
Beweisfotos vom Stromzähler
Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Zählerstände beispielsweise abzufotografieren und per E-Mail an die Anbieter zu schicken. Im Zweifelsfall würde sonst ohne konkrete Werte der Verbrauch geschätzt werden oder die 16 Prozent auf den Gesamtnettobetrag angerechnet werden. Laut Antje Kahlheber von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz würde eine Familie mit einem Stromverbrauch von 2.000 bis 3.000 Kilowattstunden im Jahr zwischen acht bis zwölf Euro weniger am Jahresende zahlen.
Witten Juni 2020