Ampel beschließt: Ab 2024 haben Wärmepumpen Vorfahrt!

Nach einem Verhandlungsmarathon hat der am 23. März gestartete Koalitionsausschuss am 24. März 2022 ein 6-seitiges Papier als „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgelegt.

Wärmepumpen-Gebot statt Gasheizung-Verbot

Unter Punkt 4 „Verbrauch senken und Energieeffizienz steigern“ werden wegweisende Maßnahmen für den zukünftigen Wärmemarkt beschlossen. Dort heißt es u.a.:

„Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Wir schaffen den Rahmen dafür, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen und werden dazu im Bundesprogramm effiziente Gebäude (BEG) das Gaskesselaustauschprogramm optimieren. Hierzu werden wir bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten eine große Wärmepumpen-Offensive starten.“

Wie genau dies ausgestaltet werden soll ist noch unklar. Klar ist jedoch, dass die Bundesregierung mit dem Vorziehen der 65%-Regel von 2025 auf Anfang 2024 und mit der „Wärmepumpen-Offensive“ die Wärmepumpe als das Heizsystem der Zukunft für deutsche Neu- und Altbauten ansieht. Es gibt also kein faktisches Verbot der Gasheizung, wohl aber ein deutliches Wärmepumpen-Gebot!

Es ist daher zu erwarten, dass hybride Lösungen aus Gas-Spitzenlast und entsprechend großem Wärmepumpen-, Solarwärme- oder Holzanteil weniger nachgefragt werden und sich viele Sanierungswillige wohl eher für eine monovalente Wärmepumpe im Altbau als für eine hybride Gas-Lösung entscheiden werden.

Quelle: www.energie-experten.org

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