Die Ökodesign-Richtlinie der EU tritt am 26. September in Kraft – Ab dann sollen defekte Heizwert- gegen Brennwertgeräte getauscht werden.
Und zwar dergestalt, dass sie, sobald sie kaputt sind, nur noch gegen ein sogenanntes „Brennwertgerät“, das wesentlich energieeffizienter und auch in der Handhabung sicherer ist, getauscht werden sollten.
Noch bis zum 25. September 2015 dürfen in der EU Wärmeerzeuger auf Basis der Heizwerttechnik in Verkehr gebracht werden. Dann gilt laut Ökodesign-Richtlinie ein bis auf wenige Ausnahmen geltendes Verbot. Deswegen ist es jetzt höchste Zeit zu prüfen, ob bis zum August 2015 ein neuer Heizwert-Wärmeerzeuger installiert werden sollte.
Eine Kombination aus Heizwertgerät und Brennwertgerät mit gemeinsamer Abgasführung ist nicht möglich!
Denn, dass es zum Auslaufen der Übergangszeit der Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie in LOT 1 mit möglichen Montageterminen eng wird, scheint vorprogrammiert zu sein. Der nachvollziehbare Grund dafür: Ein einfacher 1 zu 1 Austausch von defekten Altgeräten ist dann nicht immer möglich. Vielmehr steht das Fachhandwerk vor der ganzen Vielfältigkeit und Bandbreite der Branche – mit Geräten und teilweise auch Herstellern, die schon lange nicht mehr im Markt verfügbar sind bzw. dort noch agieren. Das heißt: Jeder Austausch wird zu einer individuell notwendigen Anpassung – nicht nur im Heizkeller mit dem eigentlichen Wärmeerzeuger, sondern auch mit der Planung der neuen Abgasführung. Reparaturen an bereits installierten Heizwertgeräten werden dagegen weiterhin erlaubt sein – solange die Hersteller noch entsprechende Ersatzteile vorhalten. Die namhaften Unternehmen der Branche geben hier jedoch langjährige Zusagen ab.
Zur EU-Richtlinie gibt es folgende Ausnahme: „Sobald mehrere Geräte an nur einem Kaminschacht angeschlossen sind, können in diesen Mehrfamilienhäusern weiterhin Heizwertgeräte verwendet werden“. Die Hersteller werden weiterhin Heizwert Geräte (wenn auch in geringerer Auswahl) bereithalten. Der Grund: Durch die „Mehrfachbelegung“ eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Müsse nämlich bei einem Thermentausch auch der gesamte Kamin saniert werden, könne sich so eine neue Brennwerttherme leicht auf bis zu 8.000 Euro summieren,. Eine „normale“ Heizwerttherme kostet normalerweise weniger als die Hälfte.
Problematisch wird es wenn ein Heizwertgerät am gleichen Schacht mit einem Kaminofen betrieben wird, was baurechtlich erlaubt ist. Dort kann im Fall des Defektes der Heizung und nach Einbau einer Brennwertheizung der Ofen am selben Schacht nicht mehr betrieben werden.
Jeder Austausch vom Alt-Heizgerät zu moderner Brennwerttechnik wird zu einer zeitaufwendigen, individuellen Anpassung.
Nach den Glühlampen erwischt es nun die Heizwerttechnik.
Warum heißt es jetzt eigentlich Abschied nehmen von der Heizwerttechnik? Die Ökodesign-Richtlinie schreibt vor, dass in ganz Europa die Heiztechnik künftig umweltgerechter und energiesparender werden soll. Basierend auf den Zielen, dass in der EU der CO2-Ausstoß deutlich minimiert und „energieverbrauchsrelevante Produkte“ effizienter werden sollen, wurde die Ökodesign-Richtlinie erlassen. Diese wird auch als ErP-Richtlinie (Energy related Products) bezeichnet. Basierend auf der Ökodesign-Richtlinie wurden in zahlreichen Branchen und für viele Produkte in unterschiedlichen Bereichen Mindest-Effizienzanforderungen definiert, um den Energieverbrauch und mögliche Umweltbelastungen zu reduzieren. Schon vor einigen Jahren erwischte es hierbei die „Glühbirnen“, die in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen – jetzt ist ein Großteil der Heizwerttechnik an der Reihe.
Mit der Ökodesign-Richtlinie werden Mindest-Effizienzanforderungen definiert. Vor einigen Jahren konnten Glühbirnen diese Bedingungen nicht erfüllen, jetzt sind es Heizwertgeräte.
Bestehende Anlagen dürfen aber über den Stichtag hinaus genutzt werden. Ein regelmäßiger Service dieser Geräte ist also wichtig.