Schornsteinfeger: Alle Kosten abzugsfähig

Ausgaben für Schornsteinfeger sind ab sofort in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbe- günstigt.

Für Schornsteinfegerleistungen wird künftig rückwirkend in allen noch offenen Fällen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährt. Dies haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen. Bislang mussten Aufwendungen für Schornsteinfegerleistungen in zwei Kategorien eingeteilt werden: Zur ersten gehörten Schornstein-Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten, die als Handwerkerleistungen begünstigt wurden. In die zweite, nicht begünstigte Kategorie fielen Überprüfungsarbeiten sowie die Feuerstättenschau. Diese Aufteilung entfällt jetzt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.