Umweltbundesamt bestätigt Reduzierung der Feinstaubemissionen um 30 %

Iserlohn

Lange Zeit wurde in der Öffentlichkeit mit Bezug auf das Datenmaterial des Umweltbundesamtes (UBA) die Aussage gestreut: „Holzfeuerungen produzieren mehr Feinstaub als der Straßenverkehr.“ Dies führte bei den Verbrauchern zu Verunsicherung, denn die vermeintlich positive CO2-Einsparung durch Nutzung regenerativer Brennstoffe
schien vor diesem Hintergrund hinter der massiven Feinstaubproduktion der
Holzöfen zu verblassen. Aussagen wie „Kaminöfen sind der neue Diesel” taten
ihr Übriges und bereiteten den Nährboden für Forderungen nach Verbrennungsverboten. In der Zwischenzeit hat das Umweltbundesamt das zitierte Zahlenmaterial jedoch neu berechnet und aktualisiert. Wie die Neuberechnung mit korrigierten Emissionsfaktoren zeigt, haben sich die Feinstaubemissionen an Holzfeuerungen seit
der Novelle der 1. BImSchV im Jahr 2010 deutlich verringert. Bei den Feinstaubfraktionen PM25 und PMN beträgt die Reduzierung von 2010 bis 2015 etwa 30 Prozent.
Diese positive Entwicklung ist auch auf die Wirksamkeit der novellierten 1. BImSchV zurückzuführen. Seit 2010 gelten erstmalig verbindliche Staub-und CO-Grenzwerte für Kamin-, Kachelöfen und weitere Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe.
Abhängig vom jeweiligen Baujahr werden diese Feuerstätten stufenweise mit Staubabscheidern nachgerüstet, modernisiert oder stillgelegt, wenn die vorgegebenen Grenzwerte (Stufe 1 bzw. Stufe 2) nicht eingehalten wurden. Entsprechende Nachweise waren dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorzulegen und wurden von diesem dokumentiert. Gerade bei Feuerstätten für feste Brennstoffe spielt auch das Betreiberverhalten eine wichtige Rolle. An diesem Punkt setzt die 2010 ebenfalls
neu eingeführte Beratungspflicht nach 1. BImSchV an. Bei der Feuerstättenschau, bei einem Betreiberwechsel oder bei Neuinstallation beraten Schornsteinfeger zum richtigen Betreiben einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe sowie zur Brennstofflagerung. Mit einer Holzfeuchtemessung kann der Schornsteinfeger feststellen, ob der Brennstoff geeignet ist, denn die Verwendung zugelassener, geeigneter, richtig aufbereiteter, ausreichend trockener und fachgerecht gelagerter Brennstoffe ist eine Grundvoraussetzung für den emissionsarmen Betrieb einer Feuerstätte.
Anders als Einzelraumfeuerungen werden Heizkesseln für feste Brennstoffe wie Pellet-Scheitholz- oder Hackschnitzelheizungen wiederkehrend hinsichtlich ihrer Einhaltung
der vorgegebenen Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte überprüft.
Seit der Novelle der 1. BImSchV wird diese Überprüfung durch das Schorn-steinfegerhandwerk auch im kleineren Leistungsbereich zwischen 4 und
15 Kilowatt durchgeführt. Anlagen, die die vorgeschriebenen Grenzwerte
nicht einhalten konnten. mussten mit Staubabscheidern nachgerüstet oder
aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ersetzt werde.

Quelle: Schornsteinfegerhandwerk 04/18 Alexis Gula, Vorstand Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit.

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