Heizsaisonbeginn: CO macht K.O. Schütze dich vor Kohlenmonoxid!

Witten September 2020

Kohlenmonoxid ist tödlich.

Kohlenstoffmonoxid, kurz Kohlenmonoxid (CO), ist ein gefährliches Atemgift, das man nicht sehen, riechen oder schmecken kann. Betroffene bemerken nicht, wenn sie Kohlenmonoxid einatmen, denn es gibt keine typischen Symptome wie Husten oder Atemnot. Darüber hinaus kann das Gas mühelos durch Wände oder Fußböden dringen, so dass es auch in Räumen auftritt, in denen sich keine potenzielle CO-Gefahrenquelle befindet. Alle Faktoren zusammengenommen machen CO so heimtückisch. Abhängig von der Konzentration in der Raumluft kann eine Kohlenmonoxidvergiftung zu erheblichen Beschwerden, Bewusstlosigkeit und zu massiven gesundheitlichen Spätfolgen bis hin zum Tod führen.

Beschwerden:

  • Schwindel
  • Schläfrigkeit
  • Kopfschmerzen
  • Verwirrtheit
  • Druck auf der Brust
  • Herzrasen
  • Übelkeit bis hin zu Erbrechen
  • Bewusstlosigkeit

Mehr Informationen:

https://www.co-macht-ko.de/

Wie wirkt Kohlenmonoxid?

Beim Einatmen von Kohlenmonoxid (CO) gelangt das Atemgift über die Lunge in den Blutkreislauf. Dort bindet es sich an das Hämoglobin, das normalerweise Sauerstoff in den roten Blutkörperchen transportiert. Es verdrängt den Sauerstoff und blockiert dessen Aufnahme im Blut. Der lebenswichtige Sauerstoff kann dadurch nicht mehr zu den Zellen transportiert werden und die Organe – zu allererst das Gehirn – werden nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Bei einer hohen Konzentration an Kohlenmonoxid wird der Mensch bewusstlos ¬– ¬und wacht nicht mehr auf.

Auch in geringen Dosen über einen längeren Zeitraum kann das Gift zu einer chronischen Vergiftung führen. Da besonders das Gehirn vom Sauerstoffverlust betroffen ist, kann eine Kohlenmonoxidvergiftung selbst nach der Behandlung langfristig zu Gedächtnis- und Bewegungsstörungen, z. B. Parkinson, oder psychiatrischen Beschwerden wie Angststörungen und Depressionen führen.

KOHLENMONOXID – URSACHEN

Kohlenmonoxid betrifft jeden

Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei der unvollständigen Verbrennung kohlenstoffhaltiger Kraft- und Brennstoffe. Besonders unter Sauerstoffmangel werden schnell lebensbedrohliche Konzentrationen erreicht. Ursachen können sowohl technische Defekte, mangelnde Wartung oder Manipulationen an der Verbrennungseinrichtung sein. Auch durch verstopfte Abluftrohre von Gasthermen, Ölheizungen oder Kaminöfen gelangt Kohlenmonoxid in die Raumluft.

Auch blockierte Schornsteine, u.a. durch Vogelnester oder abgelöste Dachpappe, unsachgemäß genutzte Kamine oder ein Grill im Haus, können eine erhöhte Kohlenmonoxidkonzentration bewirken. Sanierungsmaßnahmen, wie der Einbau neuer Fenster, führen nicht nur im Winter zu mangelnder Luftzirkulation. Selbst Wohnungen bzw. Etagen, die weit von der Gefahrenquelle entfernt liegen, können betroffen sein, da Kohlenmonoxid durch Wände und Decken diffundiert. So kann eine einzige defekte Gastherme ein ganzes Mehrfamilienhaus in Gefahr bringen.

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team komplett !

Schornsteinfegermeisterin Jeanine Klassen kehrt nach Elternzeit ins team zurück. Sie erreichen Frau Klassen tagsüber unter 0151 59214773.

Witten August 2020

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Lothar Siegfried im verdienten Ruhestand

Witten im Juli 2020

Der Schornsteinfegermeister Lothar Siegfried verabschiedet sich nach 30 jähriger Tätigkeit in Witten in den hochverdienten Ruhestand. Lothar Siegfried war von 1990-2019 bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Ennepe-Ruhr-Kreis 23 und unterstützte mich bei meinem (Wieder) Anfang  in Witten im letzten Jahr mit seiner reichhaltigen Erfahrung. Vielen Dank dafür!

Von Herzen alles Gute für die Zukunft, geniess Deine Hobbys!

Wie herrlich ist es, nichts zu tun und dann vom Nichtstun auszuruhn. (Heinrich Zille)

 

 

 

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Verbraucherzentrale rät, Zählerstände abzufotografieren

Die Verbraucherzentralen raten, am 30. Juni die Zählerstände für Strom und Gas abzulesen. Grund dafür sei die anstehende Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli. Auch Energieversorger müssten demnach von Juli bis Dezember die Steuersenkung von 19 auf 16 Prozent an die Kunden weitergeben. Die Erstattung kann dann mit der Jahresabrechnung erfolgen.

Beweisfotos vom Stromzähler

Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Zählerstände beispielsweise abzufotografieren und per E-Mail an die Anbieter zu schicken. Im Zweifelsfall würde sonst ohne konkrete Werte der Verbrauch geschätzt werden oder die 16 Prozent auf den Gesamtnettobetrag angerechnet werden. Laut Antje Kahlheber von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz würde eine Familie mit einem Stromverbrauch von 2.000 bis 3.000 Kilowattstunden im Jahr zwischen acht bis zwölf Euro weniger am Jahresende zahlen.

Witten Juni 2020

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Presseinformation Schornsteinfegerarbeiten

Kontrollen und Arbeiten der Schornsteinfeger in der Zeit
der Corona-Pandemie unverzichtbar.
Sankt Augustin, 03. April 2020. Wie viele andere Handwerker führen die
deutschen Schornsteinfeger in der Corona-Zeit wichtige Tätigkeiten zur
Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit durch. Die erforderlichen
Schornsteinfegertätigkeiten dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr
und dürfen deshalb auch nicht ausgesetzt oder beliebig verschoben
werden.
Bereits im März dieses Jahres ordneten die zuständigen Behörden an, dass
Schornsteinfeger unter Beachtung der Hygienevorschriften (Informationen des
Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz auch auf: www.schornsteinfeger.
de) weiterhin ihrer Arbeit nachkommen sollen bzw. müssen. Diese Empfehlungen werden vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks unterstützt. Bestimmte Aufgaben könnten im Rahmen der Fristen zwar verschoben
werden, wenn es aus Sicht der Gefahrenabwehr vertretbar sei, so die Empfehlung der Landesbehörden. Ein Aussetzen der Arbeiten oder ein beliebig langes
Verschieben ist dem Schornsteinfeger aber untersagt. Denn die Schornsteinfegerarbeiten sind systemrelevant. Sie dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr
im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und der Betriebssicherheit von
Feuerungsanlagen. Tatsache ist, dass die Tätigkeiten des Schornsteinfegers
zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungs- und Abgasanlagen letztendlich dem Schutz von Leib und Leben dienen und daher unabdingbar in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchgeführt werden müssen.
Die Gesundheit der Kunden, aber auch die Gesundheit der Mitarbeiter in den
Schornsteinfegerbetrieben liegt dem Schornsteinfegerhandwerk sehr am Herzen. Denn auch das Schornsteinfegerhandwerk möchte in Zeiten der CoronaPandemie die Kontakte und das Infektionsrisiko zum Schutz von Kunden und
Mitarbeitern soweit es eben geht minimieren.

Es ist ein schwieriger Spagat, den die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger Deutschlands zurzeit hinbekommen müssen. Sie alle sind gehalten, die
empfohlenen Hygienemaßnahmen bezüglich des Infektionsschutzes einzuhalten, und auf der anderen Seite ihren Pflichten nachzukommen.
Das Schornsteinfegerhandwerk empfehlt daher allen Verbrauchern, sollte sich
der Schornsteinfeger angemeldet haben und es zu Unsicherheiten bzw. Fragen kommen, frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger Kontakt aufzunehmen und sich bzgl. der anstehenden Termine zu informieren. Gemeinsam
lassen sich so Lösungen fnden, die sowohl der Wahrung der Betriebs- und
Brandsicherheit wie auch des gebotenen Infektionsschutzes Rechnung tragen.
Schon seit vielen Hundert Jahren sorgt das Schornsteinfegerhandwerk für die
Sicherheit der Bevölkerung und fühlt sich gerade in Zeiten der aktuellen Corona-Pandemie seiner langen Tradition als Glücksbringer verpflichtet. Es soll und
wird auch weiter gelten: „Zum Glück gibt’s den Schornsteinfeger!“
Mehr Informationen zum Handwerk sowie Presseinformationen und Bildmaterial zum
Download fnden Sie unter www.schornsteinfeger.de

Witten 04/2020
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Corona-Virus: Schornsteinfegertätigkeiten sind weiter durchzuführen

Presseinformation, 31.03.2020

Bundeswirtschaftsministerium hebt die Gefahrenabwehr
zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit hervor.

Viele Betreiberinnen und Betreiber von
Feuerungsanlagen sind derzeit verunsichert, wenn sie eine
Terminankündigung zu durchzuführenden
Schornsteinfegertätigkeiten erhalten.
Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie hat das
Bundeswirtschaftsministerium nachfolgende Hinweise zum
Umgang mit dem Corona-Virus und der Tätigkeit der
Schornsteinfeger gegeben, denen wir uns als SchornsteinfegerInnung für den Regierungsbezirk Arnsberg ausdrücklich
anschließen möchten:
„Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und den
Ministerpräsidenten der Länder vom 16. März 2020 (sowie der
Erklärung unseres Ministerpräsidenten Armin Laschet vom 22.
März 2020) können Handwerker und andere Dienstleister
grundsätzlich ihre Tätigkeiten weiterhin ausüben. Dies gilt auch für
die Schornsteinfeger.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es bei dem
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) um
Gefahrenabwehr zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit
geht. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Absatz 1 SchfHwG.
Nach unserer Einschätzung können Schornsteinfegertätigkeiten
nicht dauerhaft aufgeschoben werden, da sie wesentlich zur
Gefahrenabwehr beitragen. Vielmehr ist immer eine Abwägung im
Einzelfall zu treffen. Alle Arbeiten, die ohne Risiko durchgeführt
werden können, sollten – unter Berücksichtigung der bekannten
Verhaltens- und Hygienemaßnahmen – daher auch durchgeführt
werden. Das ist die Grundmaxime.“
Nach allen Erkenntnissen, insbesondere des Robert-KochInstitutes, ist die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus bei
Einhaltung der Hygieneregeln auszuschließen.
Die Schornsteinfeger-Innung Arnsberg bittet daher um
Verständnis, dass die gesetzlich vorgeschrieben und notwendigen
Schornsteinfegerarbeiten weiter durchzuführen sind.
Dennoch fordert die akute Bedrohungslage durch das Coronavirus
praxisbezogene Lösungsansätze. So wird es bei der Ausführung
der Schornsteinfegerarbeiten Einschränkungen geben.
Insbesondere dann, wenn Betreiber von Feuerungsanlagen unter
Quarantäne stehen und der Schutz der Schornsteinfeger vor einer
Infektion nicht gewährleistet werden kann. Dann muss eine
umgehende Information an den Schornsteinfegerbetrieb erfolgen.

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neuer Kehrbezirk

Ich wechsele zum 01.09.19 den Kehrbezirk nach Witten und möchte mich in diesem Rahmen von meinen Kunden verabschieden und mich für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Witten liegt wesentlich näher zu meinem Wohnort, außerdem kenne ich den Bezirk, da ich vor meiner Selbstständigkeit viele Jahre dort gearbeitet habe.

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Energieagentur NRW stellt Solarkataster vor

Iserlohn

Auf den rund elf Millionen Dächern von Nordrhein-Westfalen schlummert ein großes Potenzial zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie durch Photovoltaik: Rund 68 Terawattstunden Strom könnten pro Jahr produziert werden, aktuell erzeugen solche Anlagen 3,9 TWh. Das ist das Ergebnis des landesweiten Solarkatasters, welches das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt hat.

Zum Solarkataster für NRW

„Strom dort zu produzieren, wo er verbraucht wird, ist einer der großen Vorteile der Dachflächen-Photovoltaik“, erläuterte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. „Dabei versiegeln Solaranlagen auf Dächern keine zusätzliche Fläche, was gerade im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen von großer Bedeutung ist. Und sie ermöglichen durch Einbindung von Speichern und Ladepunkten dezentrale Quartierskonzepte, die die Energiewende voranbringen. Mit dem Solarkataster machen wir diese großen Potenziale insbesondere in den Innenstädten sichtbar und stellen Informationen zur Nutzung von Solarenergie für Bürgerinnen und Bürger bereit.“

Derzeit werden lediglich 2,8 Prozent des nordrhein-westfälischen Stromverbrauchs aus Photovoltaik-Dachanlagen erzeugt. Besonders große Potenziale bieten die dicht besiedelten Planungsregionen wie Köln, Düsseldorf und das Ruhrgebiet.

Jedes Dach in NRW erfasst

Für den Präsidenten des LANUV, Dr. Thomas Delschen, steht vor allem der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und Energieversorger im Fokus. Mit einer Onlineanwendung zum Solarkataster hat jeder Hausbesitzer die Möglichkeit, sich seine Potenziale auf dem Dach anzuschauen: „Mit dem Solarkataster NRW ist es möglich, für jedes Dach in Nordrhein-Westfalen belastbare Informationen über die zu erwartenden energetischen und finanziellen Erträge einer Solaranlage zu bekommen“, erklärte Delschen. „Auch die Einbindung von Speichern und Elektroautos ist für die Berechnung einer Photovoltaik-Anlage möglich.“

Die vom LANUV landesweit ermittelten Potenziale zeigen, dass Solarenergie auf Dächern einen relevanten Beitrag zum Klimaschutz leisten kann: Bei der Umsetzung aller Photovoltaik-Potenziale könnte eine Einsparung von rund 30 Millionen Tonnen CO2 allein in der Stromerzeugung erzielt werden. Das entspricht etwa zehn Prozent des heutigen Treibhausgas-Ausstoßes in Nordrhein-Westfalen. Wird der PV-Strom zum Laden von Elektroautos verwendet, könnten auch auf dem Sektor Mobilität entsprechende Treibhausgasminderungen erzielt werden.

Solarkataster für NRW: Kostenlos, einfach und schnell zu handhaben

Das landesweite Solarkataster für Nordrhein-Westfalen ist das größte Solarkataster in Deutschland und soll als innovatives Internettool Hauseigentümer, Besitzer von Gewerbe-Immobilien, Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen und Energieversorger unabhängig, kostenlos, einfach und schnell über die Möglichkeiten der Photovoltaik- und Solarthermie-Nutzung informieren. Es wird monatlich aktualisiert und enthält neben den Berechnungen für einzelne Dachflächen auch Planungshinweise zur Umsetzung einer Solaranlage. Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, über einen Link – zugeschnitten auf das jeweilige Gebiet – das Solarkataster in den Internetauftritt einzubinden.

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Vortragsliste zum Ausstellertag im EUZ Iserlohn

Iserlohn, zum 11. Ausstellertag im Gebäude der Schornsteinfegerinnung, Gewerbegebiet Rombrock, 58640 Iserlohn, Langer Brauck 1 am Sa. 06.10.2018 10.00 – 16.00 Uhr liegt die Liste des Vortragsforums vor: Vortragsliste-2

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Ausstellertag im EUZ Iserlohn

IHR
Schornsteinfegermeister lädt ein:
11.Ausstellertage im Gebäude der Schornsteinfegerinnung, Gewerbegebiet Rombrock, 58640 Iserlohn, Langer Brauck 1

Fr. 05.10.2018 17.00 – 20.00 Uhr
Sa. 06.10.2018 10.00 – 16.00 Uhr

Themen u.a.:

Heizung älter als 30 Jahre was muß ich tun?
Kamin- oder Pelletofen……… auch wassergeführt / Vorteile
GAS-KAMIN…………………… in der Ausstellung …

Das EUZ NRW in Iserlohn – eine Einrichtung der Schornsteinfegerinnung
für den Regierungsbezirk Arnsberg- präsentiert innovative Technik und berät zu
den aktuellen Themen Energieeffizienz und Umweltschutz.
Heizungsanlagen bzw. Kamin- und Pelletöfen werden in Betrieb gezeigt,
Herstellerbetriebe zeigen ihre neuesten, auf den Messen aktuell vorgestellten,
Produkte!
Es stehen Ihnen Firmenrepräsentanten Rede und Antwort. In Vorträgen
können Sie sich gezielt zu diversen Themen gezielt informieren.
Vortragsplan ab 15.09.2018 unter www.euz-nrw.de
Besuchen Sie unser EUZ NRW – neutrale Beratung durch Experten!
DI und DO 13-17 Uhr

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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