Neue Auszubildende im Team

Team3Frau Christine Bojarra hat ihre Ausbildung zur Schornsteinfegerin begonnen.

Seit dem 01.08.2013 wird unser Team durch die Auszubildende Christine Bojarra verstärkt.

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Girls day 25.04.2013

Am 25.04.2013 fand der 13. Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag erfolgreich bundesweit statt. Mehr als 108.000 Schülerinnen der weiterführenden Schulen haben am Girls’Day in über 9.000 verschiedenen Veranstaltungen ihre Interessen und Talente für technisch-handwerkliche, natur- und ingenieurwissenschaftliche sowie IT-Berufe erprobt.

News_girlsdayAuch in Iserlohn hatten wir in unserem Betrieb, im Rahmen des „Girlsday“, das Vergnügen zwei jungen Realschülerinnnen, aus Altena, den Tagesablauf eines Schornsteinfegers näher zu bringen.

Leider war dieser eine Tag viel zu kurz sich eingehend mit der täglichen Arbeit des Schornsteinfegers zu beschäftigen. Vielleicht lässt sich das in einem Praktikum wiederholen, denn uns hat dieser Tag, mit den jungen motivierten, lebensfrohen Girls sehr viel Spaß bereitet.News_girlsday2

 

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1. Schornsteinfegermeisterin in Iserlohn

News_erster_schornsteinfegerAm 21.03.2013 hat Frau Jeanine Klassen vor der Handwerkskammer Münster die Meisterprüfung bestanden. Nun werden die Iserlohner Bürger im Bereich des Kehrbezirkes MK 01 (Bodo Erdmann), Ortsteile Innenstadt, Dördel, Alexanderhöhe, Ober-/ Untergrüne u.a. von Iserlohns erster Schornsteinfegermeisterin betreut.

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Wie kann man sich vor Kohlenmonoxid schützen?

Wartung und Reinigung der Geräte und des Schornsteins und des kompletten Abgasweges. CO-Melder, Dohlen-/ Vogelgitter

Wichtig ist die regelmäßige Wartung und Reinigung der Geräte und des Schornsteins. Einmal im Jahr sollte der komplette Abgasweg einer Feuerungsanlage vom Brenner bis zur Schornsteinmündung von einem Schornsteinfeger überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass die Abgase auch sicher und komplett ins Freie geführt werden.

Ebenfalls hilfreich sind CO-Melder, die einen Austritt von Kohlenmonoxid anzeigen. Ihr Schornsteinfeger berät Sie gerne.

Eine andere vorbeugende Maßnahme ist die Montage eines Dohlenschutzgitters an der Schornsteinmündung. Diese Gitter werden je nach Ausführung des Schornsteinkopfes geklebt oder in Mauermörtel gesetzt und verhindern somit dauerhaft den Nestbau durch die Dohlen.
Sollten Sie beim Blick aufs Dach Dohlen in der Nähe Ihrer Schornsteine beobachten, empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme zu Ihrem zuständigen Schornsteinfegermeister. Ihr Schornsteinfegermeister wird Sie gerne zu den möglichen Gefahren durch Dohlennester beraten und Ihnen entsprechende Schutzvorkehrungen gegen den Nestbau durch die Dohlen installieren.

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Suche Auszubildende/n im Schornsteinfegerhandwerk

Wir bieten ab dem 01.08.2013 einen Ausbildungsplatz zum/zur Schornsteinfeger/in in unserem Betrieb in Iserlohn an.

Voraussetzung ist mindestens ein guter Realschulabschluss, ein einwandfreies Führungszeugnis und einige Tage Praktikum in unserem Betrieb vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses!

Aussagekräftige Bewerbungen bitte mit Lichtbild und Zeugnissen an:

Schornsteinfegermeister Bodo Erdmann

Am Eselsweg 12
58300 Wetter/Ruhr

Tel.: 02335 801062
Fax: 02335 681958
Mobil: 0171 7958560
Email:erdmann@chimney.de

weitere Informationen über den Beruf der Schornsteinfegerin, des Schornsteinfegers:

www.beroobi.de/berufe/schornsteinfeger/

www.azubi-magazin.com/2008/12/08/schornsteinfeger/

www.tagdesschornsteinfegers.de/schornsteinfeger-ausbildung/

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Neuregelung im Schornsteinfeger Handwerk

Ruhr Nachrichten über Gesetzesänderungen im Handwerk 22.09.12

Haus- und Wohnungseigentümer werden ab dem nächsten Jahr durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens stärker als bisher in die Verantwortung genommen. Ab 2013 erfolgt die Feuerstättenschau nicht mehr alle fünf Jahre, sondern im Schnitt alle 42 ‚. Monate. Dabei überprüft der Bezirksschornsteinfegermeister die Feuerstätte, die Schornsteine und die Abgaswege auf ihre Feuersicherheit. „Im Anschluss daran stellt er wie auch bereits heute. schon einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid aus. Aus diesem geht hervor, welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten in welchen Abständen durchzuführen sind, um die Brand- und Betriebssicherheit zu gewährleisten“, erläutert Herbert Buchenauer von der Kreisverwaltung .

Mit dem Feuerstättenbescheid in der Hand sind die Haus- und Wohnungseigentümer am Zug. Sie haben zwei Möglichkeiten, um die Auflagen zu erfüllen. Entweder vergeben sie die Arbeiten an den Bezirksschornsteinfegermeister oder sie beauftragen einen Schornsteinfegerfachbetrieb, der als solcher im Schornsteinfegerregister geführt wird. Für diese Arbeiten besteht keine Bindung an eine staatliche Gebührenordnung, die Entlohnung ist frei zu vereinbaren.

Wird ein anderer Fachbetrieb beauftragt, ist die fristgerechte Durchführung der Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten dem Bezirksschornsteinfegermeister nachzuweisen. „Erfolgt dies nicht, kommt der Kreis als Ordnungsbehörde ins Spiel. Wir erlassen dann einen Zweitbescheid und bringen die notwendigen Arbeiten auf den Weg, hierdurch entstehen dem jeweiligen Eigentümer erhebliche Mehrkosten“, erklärt Buchenauer. So. genannte „Hoheitliche Aufgaben“ wie Bauabnahmen, die Feuerstättenschau, Mängelmeldungen oder die ‚überwachung von Anlagen bleiben aber auch zukünftig ausschließlich den Bezirksschornsteinfegermeistern vorbehalten.

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Rechnungsstellung per E-mail

Schonen Sie die Umwelt und sparen Sie Ressourcen.

Neuer Service: Rechnungsstellung per E-mail als pdf-Datei.
Senden Sie einfach eine E-mail, wenn Sie auf die elektronische Form umstellen möchten an erdmann@chimney.de

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Haus & Grund informiert über Gesetzesänderungen

Worauf Hauseigentümer achten müssen

Am 31. Dezember 2012 endet das Monopol der Schornsteinfeger. Einige Arbeiten, die bisher der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erledigte, können ab 2013 auch zugelassene Handwerksbetriebe übernehmen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Auf Hauseigentümer kommt bei der Prüfung ihrer Heizungen mehr Verantwortung zu.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt zukünftig weiterhin das Kehrbuch, er übernimmt die Feuerstättenschau und prüft neu installierte Heizungsanlagen. Jeder Hauseigentümer erhält, soweit noch nicht geschehen, noch in diesem Jahr vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger den sogenannten Feuerstättenbescheid, in dem aufgeführt ist, in welchen Zeiträumen welche Prüfungen der Heizung vorgenommen werden müssen. Wie Haus & Grund mitteilt, ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass die Arbeiten in den vorgeschriebenen Zeiträumen tatsächlich durchgeführt werden – entweder vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger selbst oder von einem zugelassenen Betrieb (Liste unter https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/). Das beauftragte Unternehmen bestätigt dem Eigentümer, dass alle vorgeschriebenen Arbeiten erledigt wurden. Diese Bestätigung muss dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zugeschickt werden, der dies im Kehrbuch vermerkt. Die Gebühren für die Feuerstättenschau und die sonstigen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ergeben sich aus der Kehr- und Überprüfungsordnung. Die Kosten für die sonstigen Schornsteinfegerarbeiten orientieren sich zukünftig am freien Markt.

Sollte der Nachweis über die Durchführung der aufgelisteten Arbeiten nicht rechtzeitig beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingehen, muss dieser dies der zuständigen Behörde melden. Diese kann den Hauseigentümer dann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro belangen. Zudem setzt die Behörde in einem (kostenpflichtigen) Zweitbescheid eine erneute Frist fest. Sollte der Hauseigentümer auch diese Frist wieder untätig verstreichen lassen, wird die Behörde die erforderlichen Arbeiten in Auftrag geben und dem Eigentümer die Kosten hierfür in Rechnung stellen.

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Sparen mit effizienter Öl-Brennwert- technik

Modernisieren Sie jetzt mit effizienter Öl-Brennwert- technik und sichern sich bis zu 500 Liter Heizöl gratis! Vom 01.08. bis zum 31.12.2011

Wer jetzt nicht modernisiert, verschenkt bares Geld: Bei der „Deutschland macht Plus!“-Aktion können Sie sich neben allen Vorteilen einer modernen, Energie sparenden Öl-Brennwertheizung auch noch bis zu 500 Liter Gratis-Heizöl als Extra-Plus sichern.

Mehr: http://www.deutschland-macht-plus.de

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Kohlenmonoxid Vergiftung in Bergkamen

20.11.2012: WDR Lokalzeit berichtet über eine akute Kohlenmonoxid Vergiftung durch eine Erdgas betriebene Brennwertfeuerstätte.

„Wir waren kurz vor dem Tod“, sagt eine offensichtlich geschockte Stefanie Henczka aus Kamen. Der Frau und ihrer Familie ging es im Oktober plötzlich gesundheitlich immer schlechter. Den vier Familienmitgliedern war dauernd übel. Sie glaubten zuerst an eine Virusinfektion. Aber in letzter Sekunde schafften sie es gerade noch selber die Feuerwehr zu alarmieren. Als die Retter kamen, stellten die sofort fest, die Familie hat eine akute Kohlenmonoxid-Vergiftung . Eine Woche lang war aus einer defekten Gastherme das giftige, aber geruchslose Kohlenmonoxid ausgetreten. Wäre die Feuerwehr nicht gerade noch rechtzeitig gekommen, wäre die Familie jetzt vermutlich tot. Inzwischen konnte die Familie das Krankenhaus wieder verlassen. Seit vergangenem Donnerstag wohnen die Henczkas wieder in ihrem Haus. Die Gastherme, die erst acht Jahre in Betrieb war, wurde komplett ausgetauscht. Vermutliche Ursache für die Beinahe-Katastrophe war einer Undichtigkeit an der Abgasleitung. Möglicherweise verursacht durch einen Fehler bei der Wartung des Heizungsmonteurs.

Wie entsteht das gefährliche Kohlenmonoxid?

Kohlenmonoxid (CO) entsteht bei Verbrennungsprozessen ohne ausreichende Sauerstoffzufuhr. Die Ursache für Kohlenmonoxid-Vergiftungen sind häufig defekte und unzureichend gewartete Gasthermen, Gasherde, Öfen, Kamine, Heizungs- und Schornsteinanlagen. So kann es zum Beispiel zu einer Vergifung kommen: Wenn die Verbrennung gestört ist und nicht genug Hitze erzeugt wird, kann das CO möglicherweise nicht in den Schornstein aufsteigen. Dann droht ein Abgasrückstau und Kohlenmonoxid kann unkontrolliert in die Umgebung entweichen.

Was sind die Symptome einer CO-Vergiftung?

Das Kohlenmonoxid lässt den Menschen – einfach ausgedrückt – ersticken, weil es die Sauerstoffaufnahme behindert. Ist der Kohlenmonoxid-Anteil in der Luft zu hoch, können beim Menschen zunächst Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Benommenheit auftreten. Man kann die Symptome auch mit einer Grippe verwechseln, allerdings ohne erhöhte Temperatur. Es kann aber unter anderem auch zu Störungen beim Gleichgewichtssinn und beim Sehen kommen. Bei einer chronischen Vergiftung kann eine Leistungsminderung die Folge sein. Bereits geringe Mengen des Gases können tödlich sein. (Zitat WDR Lokalzeit 20.11.2012)

Wie kann ich mich schützen?

Das Tückische an Kohlenmonoxid ist, dass es völlig geruchs- und geschmacklos ist, also für den Menschen ohne Hilfsmittel nicht erkennbar ist. Wer einen Gasherd, oder eine Gastherme, einen Ofen oder einen Kamin im Haus hat sollte sich deshalb durch Rauch und CO-Melder wirkungsvoll schützen. Wichtig ist die regelmäßige Wartung und Reinigung der Geräte und des Schornsteins. Einmal im Jahr sollte der komplette Abgasweg einer Feuerungsanlage vom Brenner bis zur Schornsteinmündung von einem Schornsteinfeger überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass die Abgase auch sicher und komplett ins Freie geführt werden. Ebenfalls hilfreich sind CO-Melder, die einen Austritt von Kohlenmonoxid anzeigen. Ihr Schornsteinfeger berät Sie gerne.

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